Expats & Drittlandskäufer
Zum ggf. MwSt.-frei Einkaufen nach Deutschland
Expatriates haben ihre Heimat in der EU, ihren festen im Pass eingetragnenen Wohnsitz aber außerhalb der EU und Drittlandskäufer haben beides außerhalb der EU.
Solche Expatriates, kurz "Expats", oder auch "Drittlandskäufer", haben die Chance die beim Kauf im Inland im Kaufpreis enthaltene MwSt. nach form- und fristgerechter Ausfuhr aus der EU erstattet zu bekommen.
Die vollständige, verbindliche Darstellung finden Sie in der Broschüre: „Merkblatt zu Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.“
Wenn Ihr Einkauf den geforderten Mindestumfang von 500 € inkl. MwSt. erreicht, so bekommen Sie schon rund 80 € erstattet.
Nach den Bestimmungen der Finanzbehörde sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Als Abnehmer müssen Sie zum Zeitpunkt des Einkaufs ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben und dieser muss im Reisepass so eingetragen sein.
- Wohnsitz ist im steuerlichen Sinn ist der "Ort an dem der Käufer für längere Zeit eine Wohnung genommen hat und der als der örtliche Mittelpunkt seines Lebens anzusehen ist."
- Es muss "nichtkommerzieller Reiseverkehr" vorliegen (Rechnungsadresse muss also eine Privatadresse sein).
- Steuerliche Regelung: Die Ware muss "vor Ablauf des 3. Monats der auf den Monat des Einkaufs folgt" nachweislich in ein Drittland ausgeführt worden sein. Nächsten Punkt beachten!
- Aber ACHTUNG: Wir erstatten wegen der zeitlichen Dauer der Bearbeitung nur bei Ausfuhr und Übersendung der Unterlagen binnen zwei Monaten.
- Die Ware muss im "persönlichen Reisegepäck" ausgeführt werden.
- Die Ware, unsere Handelsrechnung und die von uns gestellte "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung...." muss an der EU-Außengrenze dem Zoll vorgelegt werden und das Formular vom Zoll abgestempelt werden.
- Ausgeschlossen sind: "Lieferung zur Ausrüstung und Versorgung von privaten Beförderungsmitteln", was bei unseren Waren in der Regel kein Problem ist.
Als Lieferant sind wir nicht verpflichtet Ihnen diese MwSt-Erstattung anzubieten, bieten sie aber gerne an wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wenn die oben genannten steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind so wie sie hier im Detail beschrieben sind:
„Merkblatt zu Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.“ - Wenn sich der Einkauf inkl. MwSt. auf zumindest 500 € beläuft.
- Wenn in der Bestellung online direkt Ihre korrekte im Pass eingetragenen Drittlandsadresse angegeben wird und nur die angegebe Lieferadresse innerhalb der EU liegt.
- Wenn Sie uns den Ausfuhrnachweis in Form des abgestempelten Formulars "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr", möglichst per Einschreibebrief unverzüglich nach Ausfuhr zusenden. Kopieren Sie sich ggf. die Rechnung für die Einfuhrabwicklung in das Land Ihres "Wohnorts" und für mögliche Gewährleistungsabwicklungen. Den Beleg für bezahlte Steuern und Gebühren im Zielland benötigen wir nicht.
- Wenn uns die vollständigen Unterlagen bis zum Ende des auf den Einkauf folgenden Monats vorliegen.
- Die Erstattung der MwSt. erfolgt bei Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal auf gleichem Weg zurück.
- Wenn Sie uns eine Bankverbindung, möglichst in Deutschland, zur Erstattung der MwSt. zusammen mit dem Ausfuhrformular schrifttlich mitteilen und einverstanden sind, dass Auslands-Überweisungskosten für die Steuerstattung durch Sie getragen werden (Inlandsüberweisungen und "EU-Standardüberweisung" sind frei).
- Zusammenfassung: Zur Steuererstattung benötigen wir bis zum Ende des auf den Einkauf folgenden Monats:
- vom Zoll abgestempelte "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung...",
- vom Zoll abgestempelte Originalrechnung,
- ggf. vollständige Bankverbindung zur Erstattung.